Kündigung Berufsausbildungsverhältnis

Der dringende Verdacht, also nicht nur der Nachweis, einer schweren Pflichtverletzung kann die Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses rechtfertigen.

Das Bundesarbeitsgericht klärte somit die Frage, ob auch die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses mit einer Verdachtskündigung möglich ist.

Urteil Bundesarbeitsgericht vom 12.02.2015 zum Aktenzeichen 6 AZR 845/13
Vorschriften: BBiG § 22
Fundstelle: Beck-online, Fachdienst Arbeitsrecht 2015, 369867