Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

Wann ist eine personenbedingte Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen berechtigt?

Eine zu prognostizierende Arbeitsunfähigkeit mit einem Zeitraum im Umfang von 17,4 Wochen pro Jahr und Entgeltfortzahlungskosten im Umfang von 14,7 Wochen pro Jahr können keine krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist rechtfertigen.

Urteil Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg vom 27.08.2014 zum Aktenzeichen 15 Sa 825/13
Fundstelle: „Arbeitsrechtliche Entscheidungen“ Heft 02/2015 der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins