Unbefristete Erwerbsminderungsrente als Beendigungsgrund

Die Gewährung einer unbefristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung stellt eine zulässige auflösende Bedingung bezüglich des Arbeitsvertrages dar.

Dies ist keine Benachteiligung des Arbeitnehmers wegen einer Behinderung.

Urteil Bundesarbeitsgericht vom 18.12.2014 zum Aktenzeichen 7 ASZ 1002/12
Vorschriften:
TzBfG § 14
AGG §§ 3, 7
Fundstelle: Beck-online, Fachdienst Arbeitsrecht 2015, 369865