Vorlage manipulierter Bescheinigung führt zur Kündigung

Die Vorlage durch den Arbeitnehmer beim Arbeitgeber einer manipulierten ärztlichen Bescheinigung über die Erkrankung des Kindes des Arbeitnehmers ist grundsätzlich geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen.

Urteil Landesarbeitsgericht Hessen vom 23.03.2015 zum Aktenzeichen 16 Sa 646/14
Fundstelle: beck-online, Fachdienst Arbeitsrecht 2015, 370027