Weiterleitung Kundenanfrage an Wettbewerbsunternehmen

Verhaltensbedingte Kündigung wegen Weiterleitung Kundenanfrage an Wettbewerbsunternehmen

Eine verhaltensbedingte fristlose Kündigung ist zulässig, wenn eine Kundenanfrage an ein von einem Kollegen gegründetes Wettbewerbsunternehmen weitergeleitet wird. In einem solchen Fall ist es dem Arbeitgeber nicht zumutbar, die ordentliche Kündigungsfrist einzuhalten, zumal die Gefahr besteht, dass die Ausübung von Konkurrenztätigkeit während des bestehenden Arbeitsverhältnisses sich wiederholt und eine erhebliche Pflichtverletzung des Arbeitnehmers vorlag.

Urteil Landesarbeitsgericht Hamm vom 04.09.2014 zum Aktenzeichen 8 Sa 90/14
Vorschriften:
BGB §§ 241, 626
Fundstelle: „Arbeitsrechtliche Entscheidungen“ Heft 02/2015 der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins