Kündigungsschutzklage online | Fachanwalt KLIER
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Kündigung?

Machen Sie das Beste draus!

Als Arbeitnehmer können Sie sich gegen eine Kündigung innerhalb einer Frist von 3 Wochen im Wege der Kündigungsschutzklage wehren.

03391 – 45 40 11

Sie haben Fragen zum nachfolgenden Formular oder zum Kündigungsschutz allgemein? Dann rufen Sie einfach an!

Gerd Klier
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Starten Sie jetzt online:

Übermitteln Sie jetzt die für die Kündigungsschutzklage relevanten Daten online und Sie erhalten sofort (innerhalb 1 Arbeitstages) – garantiert kostenlos – eine fundierte Einschätzung zu den Erfolgsaussichten in Ihrem Fall und konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen:

Maximale Dateigröße: 10MB

Sie können die Dokumente auch nachreichen: per Post, per E-Mail, per Fax oder persönlich in der Kanzlei.

Angaben zum Arbeitgeber

(Teilzeitkräfte werden z. B. als 1/2 Mitarbeiter gezählt.)

Angaben zu Ihrer Person

Wird gesendet
Ihre Daten werden mit dem Formular verschlüsselt übertragen. Der Anwalt und alle Mitarbeiter der Kanzlei sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Zeitpunkt, zu dem Ihnen die Kündigung zugegangen ist. Bitte beachten Sie:

  • Die Frage, wann die 3-Wochen-Frist startet und wann genau die Kündigungsschutzklage spätestens beim Arbeitsgericht eingereicht werden muss, ist rechtlich oft nicht einfach zu beantworten. Fehler bei der Fristberechnung können fatale Folgen haben.
  • Je früher Sie uns kontaktieren, desto mehr Zeit bleibt uns, Ihre Kündigung und die besonderen Umstände in Ihrem Einzelfall sorgfältig zu prüfen, die Strategie mit Ihnen abzustimmen und die Kündigungsschutzklage zu formulieren. Das verbessert Ihre Aussicht auf Erfolg!

Deshalb gilt immer:

Tipp

Zögern Sie nicht und nehmen Sie am besten noch heute professionelle Hilfe in Anspruch! Übermitteln Sie jetzt einfach die Kündigung per Online-Formular zur Überprüfung.

Rechtsanwalt Gerd Klier, zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht, prüft Ihre Aussichten im Kündigungsschutzprozess. Sie erhalten in der Regel bis zum Ablauf des nächsten Arbeitstages seine Einschätzung und eine fundierte Empfehlung für das weitere Vorgehen.

Garantie

Die Prüfung der Erfolgsaussichten Ihrer Kündigungsschutzklage und die komplette Erstberatung inkl. der Empfehlungen für das weitere Vorgehen in Ihrem Fall ist für Sie garantiert kostenlos!

Sie verpflichten sich zu nichts und können nach der Erstberatung völlig frei entscheiden, ob Sie den Anwalt mit der Einreichung der Kündigungsschutzklage beauftragen. Nur dann können Kosten entstehen. In welcher Höhe? Auch das erfahren Sie vom Anwalt im Rahmen der Erstberatung. Ggf. klärt der Anwalt für Sie auch, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt und Sie gar nichts zahlen müssen.

Sie gehen kein Risiko ein.

03391 – 45 40 11

Sie haben Fragen zum Ausfüllen des Formulars oder zum Kündigungsschutz allgemein? Dann rufen Sie einfach an!

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