Frist von 3 Wochen
Die Frist für die Klage:
Für die Prüfung der Kündigung und die Einreichung einer Klage gegen die Kündigung haben Sie ab Zugang der Kündigung
maximal 3 Wochen
Zeit.
Geht die Klage auch nur einen Tag später beim Arbeitsgericht ein, wird das Arbeitsgericht in der Regel die Kündigung auf ihre Rechtmäßigkeit nicht mehr prüfen können.
Daher sollten Sie sich umgehend an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden, dass innerhalb dieser 3 Wochen die Kündigung geprüft werden kann und die Entscheidung fällt, ob eine Klage eingereicht wird.
Mit unserem online-Formular können Sie diese Prüfung veranlassen.
Zusätzlich sollten Sie sich unverzüglich nach Erhalt der Kündigung bei dem für Sie zuständigen Arbeitsamt melden, um Einschnitte beim Arbeitslosengeld und den Verlust Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung zu vermeiden.