Verfahren beim Arbeitsgericht
Wie läuft das Verfahren beim Arbeitsgericht?
1. Zunächst findet eine Güteverhandlung mit der/dem Berufsrichter/in statt mit dem Ziel einer gütlichen Einigung, wie zum Beispiel der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung.
2. Ist keine einvernehmliche Lösung möglich, wird das Gericht einen Kammertermin anberaumen. Hier sind zwei zusätzliche ehrenamtlichen Richter anwesend. Alle drei Richter entscheiden mit Urteil, wenn im Kammertermin keine einvernehmliche Lösung möglich ist.
3. Zur Vorbereitung des Kammertermins werden wir nach Rücksprache mit Ihnen weitere Schriftsätze fertigen.
4. Gegen das Urteil ist in der Regel die Berufung beim Landesarbeitsgericht möglich.