Kosten
Sollten wir im Rahmen der Erstberatung zum Ergebnis kommen, dass eine Klage Erfolgsaussicht hat und Sie beauftragen uns mit Ihrer arbeitsgerichtlichen Vertretung wird diese Gebühr für die Erstberatung vollständig entsprechend der Vorschriften des RVG angerechnet.
Grundsätzlich sind Sie als Auftraggeber der Kostenschuldner, wie es im Gesetz heißt.
Bei einer voll eintrittspflichtigen Rechtsschutzversicherung oder der Gewährung von ratenfreier Prozesskostenhilfe entstehen für Sie jedoch keine Kosten im arbeitsgerichtlichen Verfahren I. Instanz.
Auf den nachfolgenden Seiten haben wir für Sie eine Übersicht zusammengestellt, dass Sie sich näher informieren können:
- Rechtsschutzversicherung
- Prozesskostenhilfe
- I. Instanz (Arbeitsgericht)
- Gericht und Zeugen
- Rechtsanwalt
- II. Instanz (Landesarbeitsgericht)
- Gericht und Zeugen
- Rechtsanwalt