Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie die erforderlichen Daten in unser Formular eintragen, werden wir bei Ihrer Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage einholen.

Der Umfang der Kostenübernahme hängt von Ihrem Vertrag mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Sofern Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, müssen Sie diese selbst tragen und die Rechtsschutzversicherung übernimmt die übersteigenden Kosten. Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung beispielsweise wegen nicht gezahlter Beiträge die Kostenübernahme ablehnt, bleiben Sie Kostenschuldner.

außergerichtlich

Sofern Sie uns die Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung im Formular mitteilen, werden wir uns direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung setzen und dort die Erstberatung abrechnen, zum Beispiel falls im Ergebnis unserer Prüfung in Abstimmung mit Ihnen keine Klage eingereicht wird.

gerichtlich

Sofern wir mit Ihnen nach der Prüfung zur Entscheidung der Einreichung einer Klage kommen, werden wir an Ihre Rechtsschutzversicherung eine Kopie der Klage senden und die Anfrage der Kostenübernahme stellen. Wir lassen Ihnen unverzüglich die Antwort Ihrer Versicherung zukommen.