Wer hat Kündigungsschutz?
Im Kündigungsschutzgesetz ist der Kündigungsschutz für alle Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 10 Arbeitnehmern geregelt.
Darüber hinaus ist in vielen weiteren Gesetzen aus den unterschiedlichsten Gründen ein Kündigungsschutz geregelt, zum Beispiel für Schwangere, Schwerbehinderte und Betriebsratsmitglieder.
Unabhängig vom Kündigungsschutz ist eine Kündigungsschutzklage auch möglich, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.
Anhand Ihrer Angaben und gegebenenfalls erforderlichen Rücksprachen prüfen wir, ob bei Ihnen Kündigungsschutz besteht und die Kündigungsfrist eingehalten wurde.
Häufig ist das Ziel einer Klage der Erhalt einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes.
Wir werden das Verfahren entsprechend Ihrer Zielvorgaben führen.