Vorrang AGB-Regelung im Arbeitsvertrag zu Kündigung und Urlaub

Ist im Formulararbeitsvertrag, welcher pauschal auf einen Tarifvertrag Bezug nimmt, eine ausdrückliche Regelung enthalten, die von der tariflichen Bestimmung abweicht, hat diese abweichende Regelung grundsätzlich Vorrang.

Eine tarifliche Regelung, die den Anspruch des Arbeitnehmers auf den gesetzlichen Mindesturlaubs reduziert im Falle „vorsätzlicher verschuldeter fristloser Entlassung“, führt nur zur Verminderung des tariflichen Mehrurlaubs, den der Arbeitnehmer im Jahr der Entlassung erworben hat.

Urteil Bundesarbeitsgericht vom 20.01.2015 zum Aktenzeichen 9 AZR 585/14
Vorschriften:
BGB §§ 305, 307
BUrlG §§ 1, 3, 7
Fundstelle. beck-online, Fachdienst Arbeitsrecht 2015, 370222