Rechtsmissbrächliche Arbeitnehmerüberlassung

Ein Verstoß gegen das Verbot der nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung in § 1 I 2 AÜG führt entgegen der Annahme des Landesarbeitsgerichts (hier LAG Rheinland-Pfalz, FD-ArbR 2013, 353176) nicht zum Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer, wenn der Verleiher – wie hier – die nach § 1 I 1 AÜG erforderliche Erlaubnis hat, seine Arbeitnehmer Dritten zur Arbeitsleistung zu überlassen. An dieser Rechtsprechung hält der Senat fest. (Leitsatz der Redaktion)

Vorschrift: AÜG § 1
Urteil Bundesarbeitsgericht vom 29.04.2015 zum Aktenzeichen 9 AZR 883/13
Fundstelle: beck-online, Fachdienst Arbeitsrecht 2015, 370512