Sozialplan – Abfindung nach Alter – Kappungsgrenze

Wenn sich die Abfindung in einem Sozialplan nach Einkommen und Betriebszugehörigkeit bestimmt, stellt die Festlegung eines absoluten Höchstbetrages für eine Abfindung, eine so genannte Kappungsgrenze, keine Benachteiligung wegen Alters dar.

Urteil Landesarbeitsgericht Nürnberg vom 12.11.2014 zum Aktenzeichen 2 Sa 317/14
Fundstelle: „Arbeitsrechtliche Entscheidungen“ Heft 02/2015 der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins